Samstag, 24. Oktober 2009

Osteopath in Hessen staatlich anerkannt

Osteopath in Hessen staatlich anerkannt
Erfolg für den VOD: Weiterbildungs- und Prüfungsordnung tritt in Kraft
Wiesbaden. Ein großer Durchbruch für die staatliche Anerkennung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung in der Osteopathie ist dem Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V jetzt im Land Hessen gelungen. Nach langen und intensiven Gesprächen hat das Hessische Sozialministerium jetzt eine Weiterbildungs- und Prüfungsordnung im Bereich der Osteopathie (WPO) erlassen, die es den hessischen Osteopathie-Schulen ermöglicht, sich als Weiterbildungseinrichtung zu zertifizieren und für ihre Absolventen den Titel „staatlich anerkannter Osteopath“ zu sichern.
„Das ist ein Riesenerfolg und erster großer Schritt zur Anerkennung der Osteopathie, den wir nun auch in den übrigen Bundesländern durchsetzen möchten“, freut sich Marina Fuhrmann, 1. Vorsitzende des 1994 in Wiesbaden gegründeten Berufsverbandes VOD. Die Osteopathie ist eine manuelle, ganzheitliche Form der Medizin. Sie dient dem Erkennen und Behandeln von Funktionsstörungen. Dazu nutzt sie eigene Techniken, die mit den Händen ausgeführt werden. Als Standes-
vertretung der Osteopathen verfolgt der 1800-Mitglieder-starke VOD im Wesentlichen drei Ziele: Er kämpft für die rechtliche Anerkennung der Osteopathie als eigenständiger Beruf, er informiert und vermittelt qualifizierte Osteopathen an Patienten.
Da die Aus- und Weiterbildung in der Osteopathie in Deutschland bislang nicht staatlich geregelt ist – anders als in den USA und einigen anderen europäischen Ländern -, Patienten jedoch immer häufiger nach osteopathi- scher Behandlung verlangen, war es nach Auffassung des VOD nötig, erforderliche Qualifikationen landesrechtlich zu regeln. Die jetzt verabschie- dete WPO in Hessen enthält Vorschriften zur Zulassung und zu Mindestanfor- derungen der Weiterbildung hinsichtlich Dauer, Struktur, personeller und inhaltlicher Gestaltung. Darüber hinaus regelt sie das Verfahren der staatli- chen Prüfungen, beinhaltet Muster für Bescheinigungen und für die Erlaubnis zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung. Auch Regelungen für die Anerkennung von Berufsqualifikationen aus anderen EU-Staaten sind in der Richtlinie enthalten.

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