Dienstag, 22. September 2009

Definition von Osteopathie


Die Osteopathie ist eine manuelle Diagnoseform und Behandlungsform. Sie dient dem Erkennen und Behandeln von Funktionsstörungen. Dazu nutzt die sie eigene Techniken, die mit den Händen ausgeführt werden.
Die Osteopathie nimmt jeden Patienten als Individuum wahr und behandelt ihn seiner Gesamtheit. Sie ist deshalb eine ganzheitliche Form der Medizin.
Vor über 130 Jahren entdeckte der amerikanische Arzt Andrew Taylor Still die Prinzipien der Osteopathie und begründete damit eine neue Medizin. Seit jener Zeit hat sich die Osteopathie kontinuierlich weiterentwickelt, in den USA, ebenso wie in Europa und anderen Teilen der Welt.
Der Ansatz der Osteopathie ist einfach: Leben zeigt sich in Form von Bewe-gung. Dort wo Bewegung verhindert wird, macht sich Krankheit breit. Die Osteopathie kennt alle kleinen und großen Bewegungen des menschlichen Körpers. Sie hilft Bewegungseinschränkungen aufzuspüren und zu lösen. Dazu benutzt ein Osteopath vorwiegend seine Hände. Als feinfühlige und jahrelang geschulte Instrumente kann er mit ihnen Bewegungseinschränkun-gen erkennen und osteopathisch behandeln.
Aufgrund ihres eigenen Ansatzes kann die Osteopathie bei zahlreichen Beschwerden oft wirksam helfen. Dennoch ist sie kein Allheilmittel, sondern eine die Schulmedizin ergänzende Form der Medizin.
Möglichkeiten
Die Osteopathie hat ein eigenes Verständnis davon, wie Krankheiten entste-hen. Aus osteopathischer Sicht gehen diesen meist Funktionsstörungen vor-aus. Wird eine solche Funktionsstörung nicht rechtzeitig behoben, kommt es früher oder später zu einem Schaden an der Struktur, eine Krankheit bricht aus. Da die Osteopathie Funktionsstörungen löst, behandelt sie vorbeugend und kann oft das Ausbrechen einer Krankheit verhindern.
Von großem Vorteil ist auch das Behandeln mit den Händen. Die Osteopathie verschreibt keine Medikamente und verwendet kein Skalpell. Ein Osteopath nutzt einzig und allein seine feinfühlig geschulten Hände, um die Ursachen von Beschwerden aufzuspüren und zu behandeln.
In der Praxis hat sich die Osteopathie bei einer Vielzahl von Beschwerden und Krankheiten bewährt, wo nicht allein, zumindest begleitend.
Hierzu zählen im Bereich des Bewegungsapparates (parietale Osteopathie):
Gelenkprobleme, Beschwerden wie Hexenschuss, Ischias, Schleudertrauma, Verstauchung und andere Verletzungen,
im internistischen Bereich (viszerale Osteopathie):
Verdauungsstörungen (nicht bei Geschwüren und Tumoren), Sodbrennen, Organsenkung, Operationsfolgen wie Narben und Verwachsungen, funktio-nelle Herzbeschwerden,
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im Hals-Nasen-Ohren-Bereich (kraniosakrale Osteopathie):
Kopfschmerzen, Migräne, Nasennebenhöhlenentzündung, chronische Mittel-ohrentzündung, Mandelentzündung, Schwindel, Tinnitus, Kiefergelenksproblematik (begleitend), Bissregulation (begleitend),
im urogenitalen Bereich (viszerale Osteopathie):
Menstruationsbeschwerden, Schwangerschaft, Geburtsvorbereitung und -nachsorge, klimakterische Beschwerden, Infertilität
in der Kinderheilkunde (parietale, viszerale und kraniosakrale Osteopathie)
geburtsbedingte Schädel- und Gesichtsverformungen, Schiefhals (Kiss-Syndrom), Skoliose, Hüftdysplasie, Spuckkind, Entwicklungsverzögerungen, Lern- und Konzentrationsstörungen, Hyperaktivität, Behinderungen (beglei-tend).
Grenzen
Die Grenzen der Osteopathie liegen dort, wo die Selbstheilungskräfte den Körper nicht mehr gesunden lassen. Die Osteopathie ist auch keine Notfall-medizin, die in lebensbedrohlichen Situationen rettend eingreifen kann.
Schwere und akute Erkrankungen müssen erst einmal schulmedizinisch be-handelt werden. Sind Strukturen zu Schaden gekommen, wie etwa bei Brü-chen, Verletzungen oder Wunden, dann müssen auch diese erst schulmedi-zinisch versorgt werden.
Seelische Erkrankungen gehören nicht in die Hand eines Osteopathen. Bei Infektionen, wie bakteriell bedingten Entzündungen ist das Wiederherstel-len von Bewegung nicht angezeigt, weil sich damit die Infektion verbreiten kann. Befinden sich Fremdkörper im Organismus (z.B. Spirale bei der Frau) oder Ablagerungen wie Nieren- und Gallensteine, dann kann die manuelle Behandlung Schmerzen verursachen oder gar zu inneren Verletzungen füh-ren. Daher ist eine ausführliche Erhebung der Krankengeschichte (Anamne-se) vor einer osteopathischen Behandlung sehr wichtig. Der Osteopath muss genau wissen, an welchen Beschwerden sein Patient leidet und welche Er-krankungen er bereits gehabt hat. Nicht selten benötigt ein Osteopath dazu Befunde aus der klinischen Diagnostik wie Röntgenbilder oder Laborwerte. Sie helfen ihm, seine eigenen Möglichkeiten als Osteopath einzuschätzen. Stößt er dabei an seine Grenzen wird er seinen Patienten zum Facharzt oder Fachtherapeuten weiterschicken.
Osteopathie in Deutschland
Die Geschichte der Osteopathie in Deutschland ist relativ jung: In den 1950er Jahren hatten vereinzelt Heilpraktiker angefangen osteopathische Techniken zu praktizieren, die sie im Ausland erlernt hatten. Die eigentliche Verbreitung begann erst Ende der 1980er Jahre. Osteopathie-Schulen, vorwiegend aus Frankreich und Belgien, gründeten deutsche Niederlassungen, an denen bis heute Physiotherapeuten sowie Ärzte, Heilpraktiker, Masseure und medizini-sche Bademeister die Osteopathie berufsbegleitend erlernen.
Der VOD
1994 wurde der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) in Wiesbaden gegründet. Eines seiner Ziele ist die Anerkennung des Osteopathen als ei-genständiger Beruf. Denn in Deutschland sind weder der Beruf des Osteo-pathen noch dessen Ausbildung staatlich geregelt. Zudem gilt die Osteo-pathie als Medizin und darf daher nur von Ärzten oder Heilpraktikern aus-
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geübt werden. Wer weder Arzt noch Heilpraktiker ist, darf nur im so genann-ten Delegationsverfahren, also auf Anweisung eines Arztes oder Heilprakti-kers, osteopathisch arbeiten.
Da eine staatliche Regelung fehlt, betreibt der VOD Qualitätssicherung im Interesse der Patienten. Dazu führt der Verband unter anderem eine Thera-peutenliste. Sie enthält ausschließlich Mitglieder, die als langjährig ausgebil-dete Osteopathen zertifizierte Fortbildungskurse besuchen.
Zudem hat sich der VOD den Titel D.O. als Marke schützen lassen. Diese Marke erhalten nur Mitglieder, die nach ihrer Ausbildung eine wissenschaftli-che Thesenarbeit erstellen. Für Patienten bildet die Marke das höchste Quali-tätsmerkmal bei der Suche nach einem qualifiziert ausgebildeten Osteo-pathen. Andere osteopathische Einrichtungen
Nach Gründung des VOD entstanden in Deutschland auch osteopathische Ärztegesellschaften, die Mediziner und Physiotherapeuten in Osteopathie ausbilden. 1998 wurde in Schlangenbad, Wiesbaden, die erste Vollzeitschule für Osteopathie gegründet. Ihr Ausbildungsangebot richtet sich vor allen an Abiturienten. Mittlerweile gibt es in Deutschland über 20 verschiedene Osteopathie-Schulen. Die meisten von Ihnen sind in der in 2004 entstandenen Bundesar-beitsgemeinschaft Osteopathie (BAO) organisiert. Die BAO wurde vom VOD mitgegründet. Durch sie konnten die unterschiedlichen Ausbildungen der ein-zelnen Schulen auf ein deutschlandweit einheitliches Lehrprogramm angegli-chen werden.
Beim Osteopathen in Behandlung
Nach ausführlicher Anamnese erfolgen Diagnose und Therapie ausschließlich mit den Händen. Der Osteopath kann bei der Untersuchung das menschliche Gewebe Schicht für Schicht ertasten. So spürt er Bewegungseinschränkun-gen und Spannungen auf, die er mit speziell für die Osteopathie entwickelten Techniken behandelt.
Eine osteopathische Behandlung dauert durchschnittlich 50 Minuten. Der Körper kann etwa zwei bis drei Wochen lang auf eine osteopathische Be-handlung reagieren, so dass eine erneute Behandlung meist erst nach dieser Zeit sinnvoll ist.
Jede neue Therapiesitzung wird individuell auf die Symptome des Patienten abgestimmt. Nach viermaliger osteopathischer Behandlung sollte eine deutli-che Besserung der Beschwerden erzielt worden sein.
Kosten Die Osteopathie ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten. Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Be-handlungskosten teilweise. In jedem Fall ist anzuraten, vor Beginn einer oste-opathischen Behandlung Kontakt zur jeweiligen Krankenkasse aufzunehmen und die Frage der Kostenübernahme zu klären. Ärzte und Heilpraktiker rech-nen die osteopathischen Leistung nach den eigenen berufsständischen Ge-bührenordnungen ab. Für eine Behandlung mit ausführlicher Anamnese, Un-tersuchung und Behandlung mit unterschiedlichen osteopathischen Techni-ken liegen die Kosten zwischen 60 und 100 Euro.
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Adresse:
Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD)
Untere Albrechtstr. 15
65185 Wiesbaden
www.osteopathie.de
Für Presseanfragen:
Presseteam des VOD
logos medienbüro
Widenmayerstr. 42
80538 München
Tel.: 089-97 600 915
Fax: 089-97 600 916
E-Mail: presse@osteopathie.de
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